Liebe Sportlerinnen, liebe Sportler,
mit der aktuellen Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung ist das organisierte Sporttreiben weiterhin wie gewohnt unter Einhaltung der bestehenden Hygienemaßnahmen möglich.
Für uns ergeben sich keine Änderungen im Ablauf oder in der Durchführung. Unsere Angebote (Gruppen + Gerätetraining) finden statt.
In Sachsen zählt der Amateur- und Breitensport zu dem Bereich private Zusammenkünfte. Folgendes ist in der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung geregelt:
“(2) Während der Geltung der Vorwarnstufe nach § 2 Absatz 4 sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben unberücksichtigt. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt.”