neue Regelungen ab dem 15.09.2021

Liebe Sportlerinnen, liebe Sportler,

ab dem 15.09. besteht für alle Gesundheits- und Präventionssportler, die keinen Impf- oder Genesenennachweis haben, die Pflicht, einen Testnachweis (Antigen nicht älter als 24h) vorzulegen. Wir bitten dies zu berücksichtigen.

Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in zertifizierten Gruppen unterliegt im Gegensatz zum sonstigen Sport nicht den Zugangsbeschränkungen nach §7 Absatz 1.

Weiterhin bitten wir alle Sportler, eine Maske in der Vereinsstätte zu tragen und ausreichend Abstand zu anderen Sportlern zu halten.

Das Buchungssystem für Kurse und Gerätetraining bleibt bestehen. Das Passwort für die Buchung der Trainingszeit erhalten Sie im Verein.