Krankenkassen und der Umgang mit ausgefallenen Rehabilitationssporteinheiten

Liebe Rehasportler*innen,

seit dem 16.03.2020 sind unsere Vereinstüren geschlossen und keiner kann sagen, wann sie sich wieder öffnen.

Da viele von euch mit einer Rehabilitationssportverordnung bei uns trainieren, möchten wir euch kurz informieren, wie sich die Krankenkassen im Umgang mit den ausgefallenen Übungseinheiten verhalten.

  • AOK Plus: Verlängerung der Verordnungen um die Zeit des Ausfalls, maximal bis zu 6 Monate
  • IKK classic: Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen
  • Verbund der Ersatzkassen: Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen, der maximale Verlängerungszeitraum wird uns als Leistungserbringer zu einem späteren Zeitpunkt genannt
  • DRV Bund: Verlängerung der Fristen für Beginn und Ende des verordneten Rehasports um 3 Monate
  • DRV Mitteldeutschland: Fristen für Beginn und Ende sind für die kommenden Monate aufgehoben.

Dies bedeutet für euch als Teilnehmer, dass keine Einheiten verfallen oder ihr die Krankenkassen um Verlängerungen aufgrund des Coronavirus bitten müsst (Teilnehmer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben ihre eigenen Regelungen). Die Verlängerungen werden automatisch und einheitlich für alle Versicherten an uns direkt weitergegeben. Sollten doch noch Fragen entstehen, werden wir diese zum gegebenen Zeitpunkt klären.

Nun heißt es warten, bis der Verein wieder öffnen kann und wir wieder gemeinsam sporteln dürfen.

Wir vermissen unsere Trainingsgruppen und die gemeinsame Zeit.

Bleibt gesund und in Bewegung!

Euer Therapeutinnen-Team