Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Die monatlichen Beiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren im Voraus am Monatsbeginn abgebucht (bis 6. des Monats). Bei Eintritt nach dem 15. eines Monats wird der anteilige Beitrag Ende des laufenden Monats abgebucht.
Kündigung:
mit laufender Rehasportverordnung ist durch schriftliche Kündigung der Vereinsaustritt zum Monatsende möglich.
ansonsten halbjährlich nach Eintritt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Eine vorzeitige Kündigung bedarf für alle Bereiche die Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Die Kündigung ist in Textform gegenüber einem Mitglied des Vorstands zu erklären. Bitte nutzen sie dafür unser Kündigungsformular auf unserer Website.
Der Beitritt ist ganz einfach: Fülle einfach unseren Mitgliedsantrag (online oder als PDF) aus und lasse ihn uns zukommen. Nach der Bestätigung deines Sportangebots bist du offiziell dabei!
